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Alle Ausbildungsklassen im Überblick


Klasse B: (Beinhaltet AM, L) ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Klasse B: (BF17) ab 16 1/2 Jahre

Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

Klasse BE: (nur mit Klasse B) ab 18 Jahre

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen.

Klasse A: Mindestalter 24 Jahre, 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz von Kl. A2

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³(bei Verbrennungsmotoren) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindkeit von mehr als 45 km/h. Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Klasse A2: ab 18 Jahre

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg. Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Klasse A1: ab 16 Jahren

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 KW Motorleistung und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

 
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